Alexandra Rädlein

staatl. geprüfte Logopädin Zusatzqualifikation der Stimm- und Sprecherziehung
Mitglied im Deutschen Bundesverband für Logopädie (dbl e.V.)

Wer verordnet eine Logopädische Therapie?

Eine logopädische Therapie inklusive Beratung kann nur aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgen.
Folgende Ärzte können eine logopädische Therapie verordnen:

  • Kinderärzte
  • Hausärzte/Allgemeinmediziner
  • Hals-Nasen-Ohren-Ärzte
  • Phoniater
  • Neurologen
  • Kieferorthopäden
  • Zahnärzte


Die Terminvergabe erfolgt werktags nach telefonischer Vereinbarung.
Bitte bringen Sie die ärztliche Verordnung zum ersten Termin mit!

Wer wird behandelt?

Kinder und Jugendliche mit:

  • Sprachentwicklungsstörungen/-verzögerungen
  • Aussprachestörungen (Dyslalie)
  • myofunktionellen Störungen (Störungen des Muskelapparates im Gesichtsbereich, u.a. auch unterstützend zur kieferorthopädische Behandlung)
  • Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
  • Dysgrammatismus
  • auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen
  • kindliche Stimmstörungen

Erwachsene mit:

  • Aphasien, Dysarthrien, Sprechapraxien (Sprachverlust z.B. nach Schlaganfall)
  • Dysphagien (Schluckstörungen)
  • Störungen des Redeflusses (Stottern, Poltern)
  • Stimmstörungen

Welche Leistungen gibt es?

  • interdisziplinäre Zusammenarbeit mit behandelnden Ärzten, Kindergärten, Schulen und anderen therapeutischen Einrichtungen
  • ausführliche Anamnese und Befunderhebung
  • individuelle Therapieplanung
  • standardisierte Testverfahren für eine effektive Diagnostik und Therapieplanung
  • therapiebegleitende Beratung des Patienten sowie dessen Angehörige
  • Hausbesuche
  • Informationsveranstaltungen in Kindergärten und Schulen.
  • computergestützte Therapie